Am Sonntag, den 10. Juni 2018, wählen die Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt Weinheim ihren neuen Oberbürgermeister. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag
- 16 Jahre oder älter sind,
- seit mindestens drei Monaten in Weinheim ihren Hauptwohnsitz haben und
- die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes der Europäischen Union haben.
Machen auch Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.
Wählen Sie Dr. Carsten Labudda.
Sozial. Miteinander.